Notar

In allen Angelegenheiten der so genannten freiwilligen Gerichtsbarkeit sind wir gerne für Sie tätig:

  • Grundstücksrecht (z.B. Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
  • Erbrecht (Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge etc.)
  • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Erklärungen im Kindschaftsrecht - z. B. Adoptionen u.a.)
  • Gesellschaftsrecht (Gründung GmbH/UG/AG/KG), Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen

Notarkosten

Zum 1. August 2013 ging der Regelungsgehalt der KostO in einer „konstitutiven Neufassung”mit dem Titel Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) auf. Die KostO ist seitdem nur noch übergangsweise in den von § 136 GNotKG definierten Fällen anzuwenden.

 

Für unsere Notartätigkeiten erheben wir Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Von der GNotKG abweichende Kostenvereinbarungen (Ermäßigungen oder Erhöhungen) sind verboten und unwirksam (§ 125 GNotKG).

 

Die anfallenden Kosten für unsere Tätigkeit sind nach einem Gebührenverzeichnis wertmäßig gesetzlich festgelegten Gebühren zugeordnet. Unsere Notarkosten richten sich damit nicht nach dem Aufwand im Einzelfall, sondern entsprechend einem von der Leistung unabhängigen, sogenannten Geschäftswert (beim Grundstückskauf z.B. nach dem Kaufpreis).

 

Zzgl. zu den Gebühren entsteht noch die Dokumentenpauschale, weiter hinzu kommen Auslagen (z.B. Kosten für den Grundbuchauszug) sowie evtl. entstehende Gerichtskosten, wobei letztere oftmals direkt an das Gericht zu leisten sind.